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10. Änderung des Raumordnungsprogrammes

Der Gemeinderat beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm in den Katastralgemeinden Allhartsberg (Allhartsberg und Hiesbach) und Kröllendorf (Wallmersdorf) abzuändern.


Der Entwurf wird gemäß § 25 Abs. 4 iVm § 24 Abs. 5 NÖ ROG 2014 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit 

von 11.09.2017 bis 23.10.2017

im Gemeinde­­amt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

Die Unterlagen stehen auf http://www.kommunaldialog.at/index.php?id=133 kostenlos und anonym zum Download bereit.

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen sind bei der Beschlussfassung des Örtlichen Raumordnungsprogramms in Erwägung zu ziehen.