Katzenpopulation, Kastrationsgebot, Information der Bevölkerung

Seitens diverser Tierschutzvereine im Bezirk Amstetten und Umgebung wird aktuell gemeldet, dass vermehrt verwahrloste Jungkatzen aufgefunden werden. Aus gegebenem Anlass erlaubt sich daher die Bezirkshauptmannschaft Amstetten auf die Kastrationspflicht von Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie hinzuweisen.

Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur Zucht verwendet werden (vgl. 2. Tierhaltungsverordnung, Anlage 1, Abs. 2, Pkt. 10).

Katzen am Bauernhof:
Seit der letzten Novelle des Tierschutzgesetzes besteht auch bei Katzen am Bauernhof keine generelle Ausnahme mehr vom Kastrationsgebot für Freigänger. Die Ausnahme besteht nur mehr dann, wenn der Landwirt eine Katzenzucht betreibt.

Nähere Informationen bezüglich Katzenhaltung, Katzenkastration, Streunerkatzen, Katzen am Bauernhof und Katzenzucht sind auf der Landeshomepage unter folgendem Link zu finden:

http://www.noe.gv.at/noe/Naturschutz/Katzenhaltung.html