das ist in der Zeit von
03. April 2018 bis 15. Mai 2018
zur allgemeinen Einsicht während der Amtsstunden im Gemeindeamt aufliegt.
Die Unterlagen stehen unter http://www.kommunaldialog.at/index.php?id=177 kostenlos und anonym zum Download bereit.
Jedermann
ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu
nehmen. Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen sind bei der Beschlussfassung des Bebauungsplans in Erwägung zu ziehen.