11. Änderung des Raumordnungsprogrammes

Der Gemeinderat beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm in der Katastralgemeinde Allhartsberg abzuändern.

Der Entwurf wird gemäß § 25 Abs. 4 iVm § 24 Abs. 5 NÖ ROG 2014 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit
vom 01. Februar 2018 bis 15. März 2018
im Gemeinde­­amt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.



Die Unterlagen stehen unter http://www.kommunaldialog.at/index.php?id=157 kostenlos und anonym zum Download bereit.

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen sind bei der Beschlussfassung des Örtlichen Raumordnungsprogramms in Erwägung zu ziehen.