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Kundmachung: Teilbebauungsplan "Zentrum" - Urfassung

Der Gemeinderat beabsichtigt, in der Katastralgemeinde Allhartsberg (Hauptort Allhartsberg) den Teilbebauungsplan "Zentrum" zu erlassen.

Der Entwurf wird gemäß § 33 Abs. 1 NÖ Raumordnungsgesetz 2014 durch sechs Wochen,

das ist in der Zeit von

03. April 2018 bis 15. Mai 2018

zur allgemeinen Einsicht während der Amtsstunden im Gemeindeamt aufliegt.


Die Unterlagen stehen unter http://www.kommunaldialog.at/index.php?id=177 kostenlos und anonym zum Download bereit.
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen sind bei der Beschlussfassung des Bebauungsplans in Erwägung zu ziehen.