Nationalratswahl 2019

Sonntag, den 29. September 2019

Die Nationalratswahl 2019 findet am Sonntag, den 29. September 2019 statt. Es handelt sich um eine vorgezogene Neuwahl: Regulär wäre der Wahltermin ungefähr drei Jahre später, nach Ablauf der fünfjährigen Gesetzgebungsperiode, gelegen. Der Nationalrat hat jedoch am 12. Juni 2019 seine vorzeitige Auflösung beschlossen. Die derzeitige Gesetzgebungsperiode (XXVI) endet an dem Tag, an dem der neugewählte Nationalrat zusammentritt (spätestens am 29. Oktober 2019).

Weitere Informationen zu "Allgemeines – Nationalratswahl 2019" und zum "Nationalrat" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.


AKTIVES WAHLRECHT

Aktiv wahlberechtigt, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, sind grundsätzlich

  • österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger,
  • die am Wahltag, den 29. September 2019, mindestens 16 Jahre alt waren und
  • nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

WÄHLEN IM WAHLLOKAL

Wählerinnen/Wähler müssen sich vor der Wahlhandlung identifizieren. Sei müssen daher einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis etc.) mitnehmen. Wer eine Wahlkarte beantragt, muss diese ebenso mitnehmen. Denn in diesem Fall wird die Wahlkarte benötigt, um die Stimme abgeben zu können.


WÄHLEN MIT WAHLKARTE

Wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss –unbedingt mit Begründung – bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde beantragt werden. Wahlkartenanträge können seit dem 4. Juli 2019 (Tag der Ausschreibung der Wahl) gestellt werden. Diese sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

Hier können Sie eine Wahlkarte online beantragen: https://www.wahlkartenantrag.at/?gkzCd=30501


AUSLANDSÖSTERREICHER

Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland müssen in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein, um an bundesweiten Wahlen (Nationalratswahlen, Bundespräsidentenwahlen, Europawahlen) sowie an Volksbefragungen und Volksabstimmungen teilnehmen zu dürfen. Sie benötigen für die Stimmabgabe per Briefwahl im Ausland immer eine Wahlkarte.


VORZUGSSTIMMEN

Bei Nationalratswahlen können (müssen aber nicht) Vorzugsstimmen für Personen der gewählten Partei vergeben werden. Es ist möglich, auf Bundes-, Landes- und Regionalebene jeweils eine Vorzugsstimme, daher also insgesamt drei Vorzugsstimmen, zu vergeben. Wenn eine Kandidatin/ein Kandidat eine genügend große Anzahl an Vorzugsstimmen erhalten hat, kann sie/er unabhängig vom Listenplatz einen Sitz im Nationalrat erhalten. So ist es grundsätzlich möglich, auch trotz einer schlechten Platzierung ein Mandat zu bekommen.


WEITERFÜHRENDE LINKS

Nationalratswahl 2019 (BMI)


RECHTSGRUNDLAGEN

Nationalrats-Wahlordnung 1992 (NRWO)

Antrag Wahlkarte.pdf

Donnerstag, 05. September 2019