GIS
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Jede Änderung hinsichtlich Rundfunkempfangseinrichtungen (Geräte, mit denen Radio- und/oder Fernsehprogramme empfangen werden können) ist in Österreich meldepflichtig.
Wenn Ihre Rundfunkempfangseinrichtungen bereits gemeldet sind, genügt es, eine Änderungsmeldung bezüglich des Adresswechsels zu machen. Wenn Sie ins Ausland oder in einen Haushalt ziehen, in dem bereits Rundfunkgebühren bezahlt werden, bzw. nach dem Umzug keine Empfangsgeräte haben, können Sie sich von der Gebührenpflicht abmelden. Andernfalls ist eine Anmeldung erforderlich.
Achtung: Eine falsche Meldung bzw. die Verweigerung der Auskunft stellt eine Verwaltungsübertretung dar. Besteht der begründete Verdacht, dass falsche Angaben zum Bestehen einer Gebührenpflicht gemacht wurden oder wurde trotz Mahnung die Auskunft verweigert, veranlasst die GIS eine Überprüfung durch die Bezirksbehörde. Diese leitet gegebenenfalls ein Verwaltungsverfahren ein. Das kann eine Verwaltungsstrafe von bis zu 2.180 Euro zur Folge haben.
Hinweis: Autoradios müssen nicht gemeldet werden – sie sind gebührenbefreit.
Für Privathaushalte werden die Rundfunkgebühren pro Standort, nicht pro Empfangsgerät berechnet (mehrere Geräte an einem Standort kosten nicht extra).
Voraussetzungen
Der Besitz einer betriebsbereiten Rundfunkempfangseinrichtung (z.B. TV-Gerät, Radio). Fernsehgebühren müssen für einen Computer, ein Tablet, ein Smartphone oder ein ähnliches Gerät grundsätzlich nur dann bezahlt werden, wenn das Gerät beispielsweise durch den Einbau einer TV-Karte zu einem Fernsehempfangsgerät erweitert wird.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat am 30. Juni 2015 entschieden, dass eine Verbreitung über das Medium Internet nicht Rundfunk ist. Das bedeutet, dass Haushalte, die das ORF-Radioprogramm derzeit nur über Internet empfangen, künftig keine Rundfunkgebühren und die damit verbundenen Abgaben und Entgelte bezahlen müssen. Bisher wurde davon ausgegangen, dass der Empfang von Rundfunksendungen über das Internet gebührenpflichtig ist.
Fristen
Die Rundfunkgebührenpflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem ein Radio- und/oder Fernsehgerät an einem Standort aufgestellt wird, und muss unverzüglich gemeldet werden.
Die Rundfunkgebührenpflicht endet frühestens mit Ende jenes Monats, in dem die Abmeldung der Rundfunkempfangseinrichtungen bei der GIS einlangt – wenn Sie beispielsweise Ihren Rundfunkstandort in der Mitte eines Monats abmelden, müssen die Gebühren noch für den gesamten Monat bezahlt werden.
Zuständige Stelle
Gebühren Info Service GmbH (→ GIS)
Postfach 1000, 1051 Wien
Service Hotline: 0810 00 10 80 (Montag bis Freitag von 8 bis 21 Uhr, Samstag von 9 bis 17 Uhr)
Verfahrensablauf
Um eine An- oder Abmeldung der Rundfunkgebühren durchzuführen, müssen Sie das jeweilige Formular ausfüllen und an die GIS schicken.
Sie können die Anmeldung auch online erledigen.
Die gedruckten Formulare zur An-, Ab- oder Änderungsmeldung der Rundfunkgebühren erhalten Sie
- direkt bei der GIS,
- in Gemeindeämtern,
- Raiffeisenbanken,
- in der Wiener Stadtinformation (→ Rathaus) und dem Stadtservice Wien (→ Stadt Wien) sowie
- in Servicestellen der Stadt Graz.
Wenn Sie nur eine Änderungsmeldung bekannt geben wollen, können Sie das online, telefonisch, per Post, per Fax oder per E-Mail tun. Sie müssen dazu lediglich Ihre Kundennummer (Teilnehmernummer) nennen können.
Kosten
Die Ab- bzw. Anmeldung der Rundfunkgebühren selbst ist kostenfrei.
Je nach Bundesland sind in Österreich für den Betrieb von Radio und/oder Fernsehen unterschiedliche Beträge zu entrichten (abhängig von der Höhe der Landesabgabe im jeweiligen Bundesland).
Hinweis
Die aktuellen Gebühren finden Sie in der GIS-Gebührentabelle.
Zusätzliche Informationen
Für bestimmte Personen besteht die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Rundfunkgebührenpflicht befreien zu lassen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Befreiung von Rundfunkgebühren/Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
- Gebühren Info Service GmbH in Ihrer Nähe (→ GIS)
- Gebühren Info Service GmbH – Gebührentabelle (→ GIS)
Rechtsgrundlagen
- Rundfunkgebührengesetz (RGG)
- Fernmeldegebührengesetz (Fernmeldegebührenordnung)
- Landesgesetze zur Zweckwidmung der eingehobenen Rundfunkgebühren und Abgaben
- Fernsprechentgeltzuschussgesetz (FeZG)
- ORF-Gesetz (ORF-G)
- Bundesverfassungsgesetz über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks
Zum Formular
- Radio- und Fernseh-Anmeldung
- Radio- und Fernseh-Anmeldung eingeschränkt/saisonal genutzter Standort
- Radio- und Fernseh-Änderungsmeldung
- Radio- und Fernseh-Abmeldung
- Radio- und Fernseh-Gebührenbefreiung
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion