Vignette für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Achtung
Diese Regelungen gelten für alle Personen, die in Österreich am Straßenverkehr teilnehmen.
Für die Benützung von Autobahnen und Schnellstraßen ist grundsätzlich für alle Fahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t (z.B. Motorräder, Pkw) eine Vignette erforderlich. Motorräder mit Beiwagen sowie mehrspurige Kfz mit drei Rädern benötigen lediglich eine Vignette für einspurige Kraftfahrzeuge. Die Vignette ist als Jahresvignette, aber auch als Zehntages- und Zweimonatsvignette (Kurzzeitvignetten) erhältlich.
Fahrzeuglenkerinnen/Fahrzeuglenker können zwischen der Klebevignette und der Digitalen Vignette wählen. Anders als die Klebevignette ist die Digitale Vignette nicht an das Fahrzeug, sondern an das Kennzeichen gebunden. Bei der Digitalen Vignette muss bei einem Kennzeichenwechsel nach Gültigkeitsbeginn in einigen Fällen keine neue Digitale Vignette erworben werden, sondern es ist eine Umregistrierung möglich (sofern alle Voraussetzungen erfüllt und die erforderlichen Nachweise erbracht sind).
Eine Digitale Vignette kann für bis zu drei vignettenpflichtige Fahrzeuge verwendet werden. Wer ein Wechselkennzeichen hat, erspart sich also bei einer Digitalen Vignette die zusätzliche Vignette für das zweite (oder dritte) vignettenpflichtige Fahrzeug. Auch beim Bruch der Windschutzscheibe eines Fahrzeugs mit Digitaler Vignette muss keine neue Vignette besorgt werden.
Der Umstieg von einer bereits erworbenen Klebevignette zu einer Digitalen Vignette ist nicht möglich. Auch von einer Digitalen Vignette kann während der Gültigkeitsdauer nicht zu einer Klebevignette gewechselt werden. Erst für das darauffolgende Vignettenjahr kann wieder zwischen einer Klebe- und einer Digitalen Vignette gewählt werden.
Auf einigen Streckenabschnitten des Autobahnen- und Schnellstraßennetzes gelten Ausnahmen von der Vignettenpflicht für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t.
Auf besonders kostenintensiven alpenüberquerenden Streckenabschnitten des österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes gelten für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t höchsten zulässigen Gesamtgewichts anstatt der Vignette gesonderte Tarife (Streckenmaut). Weitere Informationen zur Streckenmaut für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Betroffene
Lenkerinnen/Lenker von Fahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t (z.B. Motorräder, Pkw)
Voraussetzungen
Keine Angaben
Fristen
Die Jahresvignette gilt für ein Kalenderjahr. Sie darf aber ab 1. Dezember des Vorjahres bis 31. Jänner des Folgejahres verwendet werden.
Die Jahresvignette 2023 ist dementsprechend ab 1. Dezember 2022 bis 31. Jänner 2024 gültig. Sie ist als Klebevignette ab 22. November 2022 in der Farbe "Purpur" erhältlich.
Zuständige Stelle
Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (→ ASFINAG) – Einhebung der Maut und Durchführung der operativen Aufgaben erfolgen durch die ASFINAG Maut Service GmbH.
Verfahrensablauf
Achtung
Wird die Digitale Vignette als Konsumentin/Konsument online gekauft (im ASFINAG-Mautshop oder über die ASFINAG-App), ist sie frühestens 18 Tage nach dem Kauf gültig. Dies ergibt sich aus gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Rücktrittsrecht von Verbraucherinnen/Verbrauchern im Fernabsatz (Konsumentenschutz). Wird die Digitale Vignette bei einer Verkaufsstelle erworben, ist sie sofort gültig.
Erforderliche Unterlagen
Keine Angaben
Kosten
Die Jahresvignette 2023 (Digitale Vignette oder Klebevignette) ist seit 1. Dezember 2022 gültig. Die Klebevignette für das Jahr 2023 hat die Farbe "Purpur" und ist seit 22. November 2022 erhältlich.
Folgende Preise gelten für die Vignette 2023:
- für mehrspurige Kraftfahrzeuge bis einschließlich 3,5 t höchstes zulässiges Gesamtgewicht (z.B. Pkw, leichte Wohnmobile, Kleintransporter):
- Jahresvignette: 96,40 Euro
- 2-Monats-Vignette: 29 Euro
- 10-Tages-Vignette: 9,90 Euro
- für einspurige Kraftfahrzeuge (z.B. Motorräder, Motorräder mit Beiwagen, Kraftfahrzeuge mit drei Rädern):
- Jahresvignette: 38,20 Euro
- 2-Monats-Vignette: 14,50 Euro
- 10-Tages-Vignette: 5,80 Euro
Hinweis
Menschen mit Behinderung erhalten – bei Vorliegen aller Voraussetzungen– automatisch von der ASFINAG eine kostenlose Digitale Jahresvignette für das auf sie zugelassene mehrspurige Kraftfahrzeug. Weitere Informationen zur Vignette für Menschen mit Behinderungen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Zusätzliche Informationen
Die zeitabhängige Maut (Vignette) für ein Kraftfahrzeug bis 3,5 t höchsten zulässigen Gesamtgewichts gilt nur dann als ordnungsgemäß entrichtet, wenn entweder eine gültige Klebevignette ordnungsgemäß am Kraftfahrzeug angebracht ist, oder eine digitale Vignette auf das Kennzeichen des Kraftfahrzeugs registriert wurde. Dies muss bereits erfolgt sein, bevor das vignettenpflichtige Straßennetz befahren wird. Der nachträgliche Erwerb einer Vignette oder das bloße Mitführen einer Klebevignette, ohne diese ordnungsgemäß an der Windschutzscheibe anzubringen, stellt keine ordnungsgemäße Mautentrichtung dar.
Kraftfahrerinne/Kraftfahrer, die mit ungültiger oder mit falsch angebrachter Vignette auf einer vignettenpflichtigen Straße durch den Service- und Kontrolldienst der ASFINAG angetroffen oder über die automatische Vignettenkontrolle erfasst werden, werden zur Zahlung einer Ersatzmaut aufgefordert. Durch Bezahlung der Ersatzmaut können die betroffenen Lenkerinnen/Lenker ein sonst im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 vorgesehenes Verwaltungsstrafverfahren vermeiden, in dem Strafen zwischen 300 Euro und 3.000 Euro verhängt werden können.
Weitere Informationen zu Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen finden sich unter Service- und Kontrolldienst auf der Seite der ASFINAG.
Weiterführende Links
- Vignette (→ ASFINAG)
- Digitale Vignette (→ ASFINAG)
- Häufige Fragen zur Vignette (→ ASFINAG)
- Gültigkeitsabfrage digitaler Mautprodukte (→ ASFINAG)
- → ASFINAG-Mautshop
- → ASFINAG-App
- Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs (→ ARBÖ)
- Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club (→ ÖAMTC)
Rechtsgrundlagen
- Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (BStMG)
- Mautordnung
- Vignettenpreisverordnung 2022
- Mautstreckenausnahmenverordnung 2010
- Verordnung: Zusätzliche Ausnahmen von der Pflicht zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut
Experteninformation
Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.
Zum Formular
Keine Angaben
Authentifizierung und Signatur
Keine Angaben
Rechtsbehelfe
Keine Angaben
Hilfs- und Problemlösungsdienste
Es sind keine Hilfs- und Problemlösungsdienste vorhanden.
Servicestellen
Für Anfragen oder Beschwerden im Bereich der österreichischen mautpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen steht das ASFINAG Service Center zur Verfügung:
ASFINAG Maut Service GmbH
Telefon: 0800 400 12 400 (kostenlos aus Österreich und Deutschland)
Telefon: +43 1 955 1266
Fax: +43 1 955 1277
E-Mail: info@asfinag.at
Postanschrift: Alpenstraße 99, 5020 Salzburg, Österreich
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