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Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung

Allgemeine Informationen

Zusätzlich zur finanziellen Hilfe durch andere Kostenträger kann für bestimmte Ausgaben eine Förderung aus dem Unterstützungsfonds gewährt werden.

Voraussetzungen

Zuwendungen können Menschen mit Behinderungen erhalten, die ihren ständigen Aufenthalt in Österreich haben, sofern ein Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent glaubhaft gemacht wird.

Zusätzliche Voraussetzungen u.a. sind:

  • Die Ausgaben müssen aufgrund einer Behinderung entstehen und
  • es muss eine soziale Notlage bestehen.

Zuständige Stelle

Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS)

Rechtsgrundlagen

§§ 22 bis 33 Bundesbehindertengesetz (BBG)

Zum Formular

Unterstützungsfonds – Zuwendung für Menschen mit Behinderung

Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz