Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Pendlerbeihilfen/Förderungen der einzelnen Bundesländer

Die Pendlerbeihilfe soll Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer unterstützen, welche täglich oder wöchentlich von ihrem Hauptwohnsitz an ihren Arbeitsplatz pendeln müssen.

Derzeit bieten folgende Bundesländer solche Förderungen bzw. Zuschüsse an:

→ Land Burgenland: Fahrtkostenzuschuss

→ Land Kärnten: Fahrtkostenzuschuss (Abwicklung: AK Kärnten)

→ Land Niederösterreich: Pendlerhilfe

→ Land Oberösterreich: Fernpendlerbeihilfe

→ Land Steiermark: Pendlerbeihilfe (Abwicklung: AK Steiermark)

Letzte Aktualisierung: 8. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion