Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Finanzielle Unterstützungen für Arbeitsuchende
Achtung
Diese Regelungen gelten auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
Arbeitslosengeld
Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, muss die Anwartschaft (das ist das Mindesterfordernis an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung in einem vorgegebenen Zeitraum) erfüllt sein.
Im Allgemeinen werden bei der ersten Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes 52 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten zwei Jahre benötigt.
Für Jugendliche unter 25 Jahren gilt jedoch, dass bei der ersten Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes bereits insgesamt 26 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung ausreichen, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu begründen.
Detaillierte Informationen zum Arbeitslosengeld finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weitere finanzielle Leistungen
Hat eine Person Arbeitslosengeld bezogen und dabei die mögliche Anspruchsdauer ausgeschöpft, besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Notstandshilfe.
Darüber hinaus finden sich auf oesterreich.gv.at detaillierte Informationen zu Unterstützungen des Arbeitsmarktservice (AMS) für Arbeitsuchende.
Online-Ratgeber und -Rechner
- Arbeitslosengeld − Anspruch
- Arbeitslosengeld − Anspruchsdauer
- Auszahlung von Geldleistungen
- Notstandshilfe
- Weiterbildung − Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch das AMS
- Weiterbildungsgeld − Anspruchsvoraussetzungen
- Weiterbildungsgeld – Höhe
- Meldepflichten beim AMS
Rechtsgrundlagen
§§ 14, 33 bis 38 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft