Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Checkliste Schulpflicht in Österreich für Drittstaatsangehörige
Aktuelle Checkliste zur Schulpflicht für Drittstaatsangehörige.
Thema | Detailinformationen |
allgemeine Schulpflicht | Für alle Kinder, die sich für mindestens ein Semester in Österreich aufhalten, besteht die allgemeine Schulpflicht. Sie beginnt mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. September und erstreckt sich über neun Jahre. |
Zeugnisse | Zeugnisse und Schulbesuchsbestätigungen der Kinder in englischer/deutscher Übersetzung helfen bei einer schnellen Einstufung in die richtige Schulstufe. |
1. bis 4. Schuljahr | Die ersten vier Schuljahre (in der Regel im Alter von 6 bis 10 Jahren): Besuch der Volksschule (Grundschule) oder Sonderschule |
5. bis 8. Schuljahr | 5. bis 8. Schuljahr (in der Regel im Alter von 10 bis 14 Jahren): Besuch der Neuen Mittelschule (NMS), der Allgemeinbildenden höheren Schule (AHS), der Berufsbildenden höheren Schule (BHS) oder einer Sonderschulstufe |
9. Schuljahr | 9. Schuljahr (in der Regel im Alter von 14 bis 15 Jahren): Besuch der Polytechnischen Schule, Weiterbesuch einer Neuen Mittelschule (NMS) oder einer Sonderschule oder Besuch/Weiterbesuch einer mittleren bzw. höheren Schule. |
Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion