Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Flüchtling

Nach dem Völkerrecht ist ein Flüchtling eine Person, die ihr Heimatland verlassen hat, weil sie eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung hat. Verfolgungsgründe im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention sind die Rasse, die Religion, die Nationalität, die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder die politische Gesinnung.

Flüchtlinge können in Österreich um Asyl, d.h. um Aufnahme und internationalen Schutz, ansuchen.

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

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