Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Checkliste Meldepflicht in Österreich für Drittstaatsangehörige
Wer eine Wohnung in Österreich bezieht, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
Thema | Detailinformationen | Erledigt |
Anmeldung des Wohnsitzes |
Binnen drei Tagen nach Bezug der Unterkunft in Österreich muss die Anmeldung des Wohnsitzes erfolgen. |
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Geldstrafe | Wer die gesetzliche Meldepflicht nicht erfüllt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe bis zu 726 Euro (im Wiederholungsfall bis zu 2.180 Euro) geahndet wird. |
Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion