Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Asylberechtigter

Asylberechtigte sind Fremde, denen nach Durchlaufen des Asylverfahrens Asyl gewährt wird. Voraussetzung für die Zuerkennung dieses Status ist u.a., dass glaubhaft ist, dass der/dem Fremden im Herkunftsstaat Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention droht.

Der Status der/des Asylberechtigten ist von dem der Asylwerberin/des Asylwerbers zu unterscheiden.

Hinweis

Personen, deren Asylantrag zwar abgewiesen wurde, aber deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsland bedroht wird und die daher Schutz vor Abschiebung benötigen, sind subsidiär Schutzberechtigte.

Ausführliche Informationen zum Thema "Asyl" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 19. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion