Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Studentische Selbstversicherung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Ist kein anderer Versicherungsschutz gegeben, haben Studierende die Möglichkeit, sich zu einem begünstigten Tarif von derzeit 66,79 (Wert für 2023) Euro pro Monat selbst zu versichern.
Voraussetzungen
- Gesamteinkommen unter 15.000 Euro pro Kalenderjahr
- Einhaltung der Anspruchsdauer (vorgesehene Studienzeit plus vier Semester)
- Höchstens zwei Studienrichtungswechsel
- Kein absolviertes Studium
Zusätzliche Informationen
Weiterführende Links
Letzte Aktualisierung: 8. September 2023
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung