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13. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogramms

Der Gemeinderat beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm in der Katastralgemeinde Allhartsberg (Hiesbach) abzuändern.

Der Gemeinderat beabsichtigt, das örtliche
Raumordnungsprogramm in der Katastralgemeinde Allhartsberg (Hiesbach) abzuändern.

Der Entwurf wird gemäß § 25 Abs. 4 iVm § 24 Abs. 5 NÖ ROG
2014 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit von 14. August 2019 Juni bis 25. September 2019
im Gemeinde­­amt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

 

Die Unterlagen stehen zusätzlich auf der Homepage der
Gemeinde (http://www.allhartsberg.gv.at) und der Homepage des Raumplanungsbüros
(http://www.kommunaldialog.at) kostenlos und anonym zum Download bereit.

 

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum
Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen
sind bei der Beschlussfassung des Örtlichen Raumordnungsprogramms in Erwägung
zu ziehen.