18. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogramms

Der Gemeinderat beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm in der Katastralgemeinde Allhartsberg abzuändern.

Der Entwurf wird gemäß § 25a Abs. 1 iVm §§ 24, 25 NÖ ROG 2014 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit

von 24. Oktober 2025 bis 05. Dezember 2025

im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

 

Die Unterlagen stehen zusätzlich auf der Homepage der
Gemeinde (http://www.allhartsberg.gv.at) und der Homepage des Raumplanungsbüros
(http://www.kommunaldialog.at) kostenlos und anonym zum Download bereit.

 

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum
Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen
sind bei der Beschlussfassung des Örtlichen Raumordnungsprogramms in Erwägung
zu ziehen.