18. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogramms
Der Gemeinderat beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm in der Katastralgemeinde Allhartsberg abzuändern.
Der Entwurf wird gemäß § 25a Abs. 1 iVm §§ 24, 25 NÖ ROG 2014 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit
von 24. Oktober 2025 bis 05. Dezember 2025
im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
Die Unterlagen stehen zusätzlich auf der Homepage der
Gemeinde (http://www.allhartsberg.gv.at) und der Homepage des Raumplanungsbüros
(http://www.kommunaldialog.at) kostenlos und anonym zum Download bereit.
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum
Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen
sind bei der Beschlussfassung des Örtlichen Raumordnungsprogramms in Erwägung
zu ziehen.
kundm 18. änderung.pdf
Mittwoch, 22. Oktober 2025
Allhartsberg ÖROP 1997 ÖEK 2015 18. Änderung Entwurf Übersicht_signed.pdf
Mittwoch, 22. Oktober 2025
