Meine Wahlkarte & Meine Wahlinfo zur Gemeinderatswahl 2025

Am 26. Jänner 2025 wird der Gemeinderat neu gewählt. Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde.



Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der
bevorstehenden Gemeinderatswahl optimal unterstützen. Deshalb wird Ihnen im Dezember
eine „Amtliche Wahlinformation - Gemeinderatswahl 2025“ zugestellt. Achten Sie
daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl und der Vorweihnachtszeit
verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung).

Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet eine Buchstaben/Ziffernkombination
für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet sowie einen schriftlichen,
abtrennbaren Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert.

Doch was ist mit all dem zu tun?
Zur Erleichterung der Wahlabwicklung sollte der personalisierte Abschnitt sowie ein
amtlicher Lichtbildausweis zur Wahl am 26. Jänner 2025 ins Wahllokal mitgebracht
werden.

 

Wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann wird die
frühzeitige Beantragung einer Wahlkarte für die Briefwahl empfohlen.

Zur Beantragung einer Wahlkarte stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Persönlich im Gemeindeamt (einfachste und schnellste Variante, da auch die Stimmabgabe sofort erfolgen kann)
  • schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert
  • elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Code auf der „Amtlichen Wahlinformation“, Ablichtung eines
    amtlichen Lichtbildausweises, Eingabe der Reisepassnummer oder mittels
    digitaler Signatur kann rund um die Uhr unter www.meinewahlkarte.at

           eine Wahlkarte beantragt werden.


Unsere Tipps: Die Wahlkarte sollte möglichst frühzeitig beantragt werden, um eine
zeitgerechte Zustellung zu ermöglichen. Wahlkarten können nicht per Telefon
beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und
Online-Anträge ist Mittwoch, der 22. Jänner 2025, 24:00 Uhr bzw. wenn eine
Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist,
können schriftliche Anträge bis Freitag, den 24. Jänner 2025, 12:00 Uhr
erfolgen. Eine Persönliche Antragsstellung ist ebenso bis Freitag, den 24.
Jänner 2025, 12:00 Uhr möglich.

 

Die Zustellung der schriftlich und elektronisch angeforderten  Wahlkarte erfolgt frühestens ab Anfang Jänner 2025 eingeschrieben an Ihre angegebene Adresse.

 

Wählen mit Wahlkarten:

Vor dem Wahltag:

  • Direkt bei der Antragstellung am Gemeindeamt
  • Per Briefwahl, die Wahlkarte muss bis spätestens 26. Jänner 2025 um 6:30 Uhr bei
    der Gemeinde einlangen

 

Am Wahltag:     
Durch persönliche Stimmabgabe in jedem Sprengel Ihrer Gemeinde.  
Während der Öffnungszeiten kann die unterfertigte Briefwahlkarte in Ihrem Wahllokal
abgegeben oder durch Boten überbracht werden.


VERWENDEN SIE BITTE FÜR DIE WAHLKARTENANTRÄGE DIESE AMTLICHE
WAHLINFORMATION! – SIE ERLEICHTERN UNS WESENTLICH DIE ARBEIT!

 

Achtung: Die angebrachten Barcodes auf der „Amtlichen Wahlinformation“ dienen lediglich der
automatisierten und raschen Verarbeitung bei der Wahlkartenantragstellung sowie
bei der Wahldurchführung im Wahllokal.