Teilbebauungsplan „BB Kröllendorf Ost“ 1. Änderung



Der Gemeinderat
beabsichtigt, im Bereich Kröllendorf den Teilbebauungsplan „BB Kröllendorf Ost“
(Katastral­gemeinde Allhartsberg) abzuändern.

 

Der Entwurf
wird gem. § 33 NÖ ROG 2014 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom

 

16.01.2025 bis 27.02.2025

 

zur allgemeinen
Einsichtnahme während der Amtsstunden im Gemeindeamt aufgelegt.

 

Die
Unterlagen stehen zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde (http://www.allhartsberg.gv.at)
und der Homepage des Raumplanungsbüros (http://www.kommunaldialog.at) kostenlos
und anonym zum Download bereit.

 

Jedermann ist
berechtigt, innerhalb der Auflagefrist schriftlich zum Entwurf Stellung zu
nehmen. Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen sind bei der Beschlussfassung des
Teilbebauungsplanes in Erwägung zu ziehen.






Kundmachung

Donnerstag, 16. Januar 2025