Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Freizeit in der Natur

Zelten, Fischen, Schwammerlsuchen, Radfahren – was ist wo erlaubt?

Letzte Aktualisierung: 5. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion