Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Freizeit in der Natur
Zelten, Fischen, Schwammerlsuchen, Radfahren – was ist wo erlaubt?
Letzte Aktualisierung: 5. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion