Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Campen in Oberösterreich
Im Bundesland Oberösterreich ist das Campieren außerhalb von Campingplätzen nicht allgemein verboten. Vor allem im Grünland außerhalb von geschlossenen Ortschaften ist jedoch das Auf- und Abstellen von Wohnwägen u. dgl. in der Regel gegenüber der Naturschutzbehörde anzeigepflichtig.
Darüber hinaus können die Gemeinden durch Verordnung bestimmen, dass ein Campieren außerhalb von Campingplätzen:
- nur an bestimmten Orten oder zu bestimmten Anlässen zulässig ist oder
- an bestimmten Orten unzulässig ist oder
- im gesamten Gemeindegebiet unzulässig ist.
Als Campieren gilt der über ein kurzes Verweilen hinausgehende Aufenthalt
- in oder neben einem Zelt oder
- in oder neben einem abgestellten Fahrzeug (insbesondere Wohnanhänger, Wohnmobil oder Mobilheim) oder
- unter bestimmten Voraussetzungen in oder neben einem anderen Bauwerk (z.B. Modulhaus, Minihaus).
Für detaillierte Informationen zu den in Oberösterreich bestehenden Regelungen kontaktieren Sie bitte das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung.
Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 4. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion