Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Anzeige des Todesfalls und Sterbeurkunde

Wer zeigt den Todesfall an und wann brauche ich eine Sterbeurkunde?

Letzte Aktualisierung: 17. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion