Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Beispiele Stromkostenergänzungszuschuss
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen