Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Künstlerförderungen Burgenland

Allgemeine Informationen

Im Bereich → Kultur und Wissenschaft des → Amtes der Burgenländischen Landesregierung werden unter anderem folgende Förderungsmaßnahmen oder Wettbewerbe angeboten:

  • Kulturförderung (→ Land Burgenland)
    • Förderung von Einzelpersonen, Vereinen und Institutionen, die im Kulturbereich tätig sind, aufgrund des Burgenländischen Kulturförderungsgesetzes
    • Vergabe von Förderungen im kulturellen Bereich: kulturelles Ausstellungswesen, Betrieb kultureller Einrichtungen, Bildende Kunst, Büchereiwesen, Darstellende Kunst, Denkmal- und Ortsbildpflege, Erwachsenenbildung und Kulturanimation, Festspiele, Film- und Fotowesen, Gedenkfeiern und Feste, Heimat- und Brauchtumspflege, Kulturaustausch, Literatur, Medien, Museumswesen, Musik, Schöpferische Freizeitgestaltung, Volkskunst, Wissenschaft und Forschung, Wissenschaftliches Archiv- und Bibliothekswesen
  • Auslandskultur (→ Land Burgenland)
    • Kulturpartnerschaften mit Südtirol und Waldeck-Frankenberg
    • Kulturpartnerschaft mit den EUREGIO-Komitaten Györ-Moson-Sopron, Vas und Zala
    • Partnerschaft Burgenland - Bayreuth
  • Künstleratelier Paliano (→ Land Burgenland)

Zuständige Stelle

Die → Abteilung 7 der Burgenländischen Landesregierung

Erforderliche Unterlagen

Das Förderansuchen.

Rechtsgrundlagen

Gesetz vom 4. Dezember 1980 zur Förderung der kulturellen Tätigkeit (Burgenländisches Kulturförderungsgesetz)

Zum Formular

Ein → Förderansuchen zur Orientierungshilfe wird Ihnen vom → Amt der Burgenländischen Landesregierung zum Download angeboten.

Letzte Aktualisierung: 9. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion