Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Rasenmähzeiten in Salzburg

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben K 

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

 

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Salzburg wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

 

 

 

 

Kaprun 

Verordnung 

Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen (z.B. Rasenmäher), Motorspritzpumpen und ähnliche Geräte 

verboten:

  • täglich
    • 12:30 bis 14 Uhr
    • 20 bis 8 Uhr 

Kleinarl 

Verordnung 

Rasenmähen mit lärmverursachenden Arbeits- und Gartengeräten 

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 9 bis 12 Uhr
    • 13 bis 20 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Köstendorf 

keine Vorgaben 

 

 

Kuchl 

Verordnung 

Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohn- und Siedlungsgebieten 

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 7 bis 12 Uhr
    • 15 bis 19 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • 10 bis 12 Uhr 

 

Letzte Aktualisierung: 22. August 2012

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion