Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Künstlerförderungen Steiermark

Allgemeine Informationen

Im Bereich Kunst und Kultur gibt es folgende → Förderungsmaßnahmen des Landes Steiermark:

Zuständige Stelle

Die → Abteilung 9 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung

Rechtsgrundlagen

Gesetz vom 24. Mai 2005 über die Förderung der Kultur und der Kunst in der Steiermark (Steiermärkisches Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005)

Letzte Aktualisierung: 9. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion