Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Weitere Informationen der Bundesländer zu Sozialversicherung/Mindestsicherung

Weitere Informationen über die derzeitige Sozialhilfe/Mindestsicherung in den Bundesländern finden sich auf folgenden Seiten:

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Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz