Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Namensänderung: Sozialamt

Wenn Sie Sozialhilfe/Mindestsicherung beziehen, müssen Sie eine Namensänderung Ihrer persönlichen Sozialreferentin/Ihrem persönlichen Sozialreferenten beim Sozialamt melden.

Letzte Aktualisierung: 11. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion