Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltbereich
Inwiefern muss die Öffentlichkeit in Gesetzesvorhaben oder andere Pläne, die Auswirkungen auf die Umwelt haben, eingebunden werden?
- Ziele und Motive der Aarhus-Konvention
- Inhalt und Umsetzung der Aarhus-Konvention in der EU und in Österreich
- Allgemeines zur Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren
- Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung
- Umweltbezogene Pläne, Programme und Politiken
- Vorbereitung von Gesetzen und Verordnungen mit Umweltauswirkungen
- Allgemeines zum Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten
- Antrag auf Überprüfung vor einer unabhängigen Instanz oder vor Gericht
- Weitere Möglichkeiten zur Überprüfung und Streitschlichtung
- Weiterführende Informationen
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion