Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Suchtarten

Man unterscheidet zwei Arten der Abhängigkeit:

  • Die substanzgebundene Abhängigkeit
  • Die substanzungebundene Abhängigkeit (sogenannte Verhaltenssüchte)

Meist wird mit dem Begriff "Sucht" nur die substanzgebundene Abhängigkeit verbunden. Man kann aber auch von Verhaltensweisen – beispielsweise Glücksspiel, Internetsurfen oder Einkaufen – abhängig werden. Hier kann die psychische und soziale Abhängigkeit ebenso groß werden wie bei der substanzgebundenen Sucht.

Eine nicht substanzgebundene Abhängigkeitserkrankung zeigt sich auch darin, dass ein starker Drang besteht, das Verhalten laufend zu wiederholen und das Ausmaß der Tätigkeit ständig zu erhöhen, um das erwünschte Glücksgefühl zu erreichen. Es kommt zum Verlust der Kontrolle.

Im Verlauf einer Suchterkrankung findet häufig ein Wechsel der psychoaktiven Substanzen statt (z.B. nach dem Drogenentzug kommt es zu einem verstärkten Alkoholkonsum) oder eine stoffgebundene Abhängigkeit wird durch eine Verhaltenssucht ersetzt.

Letzte Aktualisierung: 7. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz