Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Campen in Niederösterreich
Im Bundesland Niederösterreich ist es verboten, im Grünland außerhalb von genehmigten Campingplätzen Wohnwagen, Wohnmobile oder mobile Heime auf- und abzustellen. Unter mobilen Heimen werden auch Zelte verstanden.
Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und macht sich damit strafbar.
Für detaillierte Informationen zu den in Niederösterreich bestehenden Regelungen kontaktieren Sie bitte das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung.
Rechtsgrundlagen
Niederösterreichisches Naturschutzgesetz
Letzte Aktualisierung: 5. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion