Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Allgemeines zu Maßnahmen und Leistungen für Dienstgeber
Bestimmte Personengruppen sind am Arbeitsmarkt von strukturellen Benachteiligungen betroffen: etwa ältere Arbeitsuchende, Personen mit geringen oder nicht mehr nachgefragten Qualifikationen und Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Um die Arbeitsmarktchancen dieser Gruppen am Arbeitsmarkt zu erhöhen, gibt es verschiedene Maßnahmen und finanzielle Förderungen für Dienstgeberinnen/Dienstgeber:
Diese sollen als Anreiz für Dienstgeberinnen/Dienstgeber dienen, bevorzugt benachteiligte Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer einzustellen bzw. bereits im eigenen Unternehmen beschäftigte benachteiligte Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer weniger leicht zu kündigen.
Wenn Sie als Arbeitskraft über mögliche Maßnahmen und Förderungen Bescheid wissen, können Sie diese gegenüber Dienstgeberinnen/Dienstgebern auch als Argument für Ihre Einstellung bzw. weitere Beschäftigung verwenden.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft