Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Allgemeines zur Gleichbehandlung in der Arbeitswelt

Achtung

Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

In einem Arbeitsverhältnis und in der sonstigen Arbeitswelt darf niemand aus Gründen

  • des Geschlechts,
  • des Alters,
  • der ethnischen Zugehörigkeit,
  • der Religion oder Weltanschauung oder
  • der sexuellen Orientierung

benachteiligt werden.

Hierbei gibt es eigene Regelungen für die Arbeitsverhältnisse in der Privatwirtschaft und für Dienst- und Ausbildungsverhältnisse im öffentlichen Dienst.

Weiterführende Links

Gleichbehandlung und Freizügigkeit (→ Your Europe)

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2023
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundeskanzleramt