Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Snowmobiles/Jetboats

Allgemeines

Snowmobiles (Motorschlitten) sind motorisierte Maschinen, die auf Kufen fortbewegt werden und deren Motorkraft durch eine Kette übertragen wird. Eingesetzt werden sie als Arbeitsgerät für Forstarbeiterinnen/Forstarbeiter oder Transportmittel in Skigebieten, aber auch als Sportgeräte bei Wettbewerben.

Jetboats/Jet-Ski® (Wassermotorräder) sind relativ kleine Wasserfahrzeuge ohne Bordwand, die aus glasfaserverstärktem Kunststoff bestehen. Der Hauptverwendungszweck ist der Wassersport.

Benützung

Die Inbetriebnahme von Snowmobiles ist nur auf privatem und abgesperrtem Gelände erlaubt.

Häufig werden in Skigebieten Events veranstaltet, bei denen das Fahren mit Snowmobiles unter bestimmten Bedingungen ermöglicht wird.

Für das Befahren öffentlicher Gewässer mit Jetboats gibt es in Österreich noch keine Regelungen – eine Inbetriebnahme von Jetboats ist nur auf privaten Gewässern möglich. Unter gewissen Umständen kann auch eine Sondergenehmigung erteilt werden.

Alter

Unter den Teilnahmebedingungen dieser einschlägigen Events sind meist Altersangaben enthalten. Snowmobile fahren ist beispielsweise bereits ab 15 Jahren und einer Mindestkörpergröße von 140 cm möglich. Als Passagierinnen/Passagiere mitfahren dürfen auch Jugendliche bzw. Kinder unter 15 Jahren.

Letzte Aktualisierung: 27. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion