Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Von Amts wegen

Sinnverwandter Begriff: ex officio

Eine Behörde oder ein Gericht wird von sich aus tätig (ohne Antrag einer Privatperson).

Letzte Aktualisierung: 19. Februar 2024

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