Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Strafanzeige

Eine Strafanzeige ist eine Anzeige wegen gerichtlich strafbarer Handlungen.

Diese kann bei jeder Polizeidienststelle, aber auch bei den Staatsanwaltschaften erstattet werden.

Beispiel

Gerichtlich strafbare Handlungen sind beispielsweise:

  • Diebstahl
  • Einbruch
  • Körperverletzung
  • Raub
  • Sexualdelikte

Ausführliche Informationen zum Thema "Strafrecht" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 4. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion