Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Siedlungsabfälle

Siedlungsabfälle sind Abfälle aus privaten Haushalten und alle anderen Abfälle, die in Beschaffenheit und Zusammensetzung denen aus privaten Haushalten ähnlich sind. Das bedeutet, dass auch Abfälle aus Unternehmen als Siedlungsabfälle gelten können.

Beispiele für Siedlungsabfälle sind:

  • Hausmüll
  • Abfälle aus der Reinigung von Schornsteinen
  • Speiseöle- und fette
  • Bestimmte Reinigungsmittel
  • Biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle
  • Bekleidung und Textilien
  • Altpapier
  • Glas
  • Sperrmüll

Für die Entsorgung von Siedlungsabfällen zuständig ist:

Letzte Aktualisierung: 24. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie